Motion Hotelplattformen

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Der Bundesrat wird beauftragt, die notwendigen Gesetzesänderungen vorzulegen, um sogenannte Preisparitätsklauseln im Vertragsverhältnis zwischen Online-Buchungsplattformen und Hotels zu verbieten.

Die Digitalisierung der Wirtschaft verläuft in der Hotellerie besonders rasant und wettbewerbsverzerrend. Beim Vertrieb von Hotel-Dienstleistungen wächst die Bedeutung des Internet explosionsartig und verdrängt die klassischen Vertriebskanäle. Ein Grossteil der Hotelübernachtungen wird bereits heute über internationale Online-Buchungsplattformen (Booking.com, etc.) gebucht. Praktisch kein Hotel kann es sich mehr leisten, auf diesen Vertriebskanal zu verzichten. Buchungsplattformen verlangen von den Hotels teils exorbitante Kommissionen, abhängig von Destination und Positionierung. Um die Wettbewerbsfähigkeit des Betriebs zu erhalten, ist es daher für die Hoteliers existentiell, den Direktvertrieb über die hoteleigene Homepage fördern zu können. Mit sogenannten Preisparitätsklauseln versuchen die Onlineplattformen, dies zu verhindern und die Hotels eigentlich zu knebeln und noch mehr an sich zu binden.

Mit ihrem Entscheid vom 19. Oktober 2015 hat die Wettbewerbskommission (WEKO) den Online- Buchungsplattformen zwar sogenannte weite Paritätsklauseln verboten. Das heisst, Hoteliers sind nicht mehr gezwungen, allen Plattformen den gleich hohen Preis zu garantieren. Die sogenannten engen Paritätsklauseln zwischen Plattformen und Hoteliers bleiben hingegen weiterhin erlaubt. Die WEKO stellte zwar fest, dass es „starke Indizien“ gebe, dass Booking.com eine marktbeherrschende Stellung habe, verzichtete aber auf ein Verbot dieser Knebelklauseln, weil „eine abschliessende Einschätzung zu deren praktischen Auswirkungen noch nicht möglich“ sei. Das hat zur Folge, dass Hoteliers seit 2015 auf ihren eigenen Websites keinerlei günstigere Angebote mehr anbieten dürfen als auf einer Buchungsplattform.

Davon profitiert in erster Linie das US-amerikanische Onlineportal Booking.com, das in der Schweiz mit 70 Prozent Marktanteil jetzt schon eine Vormachtstellung hat. Umgekehrt schränkt der Entscheid der WEKO, die enge Preisparitätsklausel weiterhin zuzulassen, die unternehmerische Freiheit der Hoteliers spürbar ein. Dies stellt neben der Hochpreisinsel Schweiz einen weiteren, wachsenden Wettbewerbsnachteil für die Schweizer Hotellerie gegenüber den europäischen Konkurrenten dar.

Die Nachbarländer haben das Problem für ihre Hotellerie erkannt und schnell gesetzlich reagiert. Deutschland und Frankreich haben solche Knebelklauseln bereits verboten. In Italien ist eine Gesetzesänderung im Senat hängig, nachdem sie von der Abgeordnetenkammer bereits gutgeheissen worden ist. In Österreich sieht das Parlament ein Verbot vor; es berät im Herbst über gesetzliche Bestimmungen, die auf Ende 2016 in Kraft treten sollen.

Angesichts der Reaktionen unserer Nachbarländer und der Gefahr, dass die Schweizer Hotellerie einen neuen grossen Wettbewerbsnachteil erleidet, besteht dringlicher Handlungsbedarf. Die sogenannten engen Paritätsklauseln sind auch in der Schweiz zu verbieten.

Quelle https://www.parlament.ch/de/ratsbetrieb/suche-curia-vista/geschaeft?AffairId=20163902